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Ratgeber Fuhrpark-Compliance

UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge und Führerscheinkontrolle: Welche Pflichten hat der Fuhrpark wirklich?

Wer betrieblich Fahrzeuge einsetzt, muss mehr erfüllen als nur die HU. Jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, regelmäßige Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung gehören genauso dazu — und bei Versäumnissen haftet der Halter persönlich. Dieser Ratgeber erklärt die Pflichten, die Fristen und das häufigste Missverständnis.

Warum ein Firmenfahrzeug mehr braucht als die HU

Sobald ein Fahrzeug betrieblich genutzt wird, gilt es arbeitsschutzrechtlich als Arbeitsmittel. Damit greifen Pflichten, die dem privaten Halter fremd sind: die regelmäßige Prüfung auf arbeitssicheren Zustand, die Kontrolle der Fahrerlaubnis jedes eingesetzten Fahrers und die Unterweisung der Fahrer. Diese Pflichten treffen den Unternehmer bzw. Halter — und sie sind unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Eigentum steht, geleast oder gemietet ist.

Das größte Missverständnis in der Praxis: Viele Betriebe glauben, mit einer gültigen Hauptuntersuchung („TÜV") sei alles erledigt. Das ist falsch. HU und UVV-Prüfung sind zwei verschiedene Prüfungen mit unterschiedlichem Zweck, unterschiedlichem Intervall und unterschiedlichem Prüfer.

UVV-Prüfung ist nicht gleich HU — der wichtigste Unterschied

Die beiden Prüfungen verfolgen völlig unterschiedliche Ziele. Eine bestandene HU befreit einen Betrieb nicht von der jährlichen UVV-Prüfung — und umgekehrt.

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UVV-Prüfung (DGUV Vorschrift 70)

Zweck: Arbeitssicherheit. Schutz von Fahrern und Dritten im betrieblichen Einsatz.

Intervall: mindestens einmal jährlich (12 Monate).

Prüfer: Sachkundiger / befähigte Person (z. B. Kfz-Meister, Fachwerkstatt).

Grundlage: DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge" der Berufsgenossenschaft.

Arbeitsschutz · jährlich
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Hauptuntersuchung (HU, § 29 StVZO)

Zweck: Verkehrssicherheit im Straßenverkehr allgemein.

Intervall: bei Pkw i. d. R. alle 24 Monate.

Prüfer: amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ …).

Grundlage: § 29 StVZO, bundesweit einheitlich geregelt.

Verkehrssicherheit · alle 2 Jahre

Merksatz

Die HU sagt, ob das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die UVV-Prüfung sagt, ob es im Betrieb als Arbeitsmittel sicher eingesetzt werden darf. Ein Fuhrpark braucht beides.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 darf nur ein Sachkundiger bzw. eine befähigte Person vornehmen. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Fahrzeuge verfügt und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist. In der Praxis sind das typischerweise Kfz-Meister, Kfz-Techniker oder eine entsprechend qualifizierte Werkstatt.

Der Betrieb kann die Prüfung an eine externe Werkstatt vergeben oder — bei entsprechend qualifiziertem Personal — intern durchführen. Wichtig ist, dass die prüfende Person nachweislich sachkundig ist und die Prüfung dokumentiert.

Was bei der UVV-Prüfung geprüft wird

Geprüft wird der arbeitssichere Zustand des gesamten Fahrzeugs. Der genaue Umfang richtet sich nach Fahrzeugart und Einsatzbedingungen, umfasst aber typischerweise:

Das Ergebnis wird protokolliert. Festgestellte Mängel sind zu beheben; sicherheitsrelevante Mängel können den Einsatz des Fahrzeugs bis zur Behebung ausschließen.

Führerscheinkontrolle: Pflicht des Halters

Wer als Unternehmer ein Fahrzeug einem Mitarbeiter überlässt, muss sicherstellen, dass dieser eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Überlässt der Halter das Fahrzeug einer Person ohne Fahrerlaubnis, macht er sich nach § 21 StVG wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar — mit der Folge von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Ein gesetzlich fest vorgeschriebenes Kontrollintervall existiert nicht. In der Praxis hat sich eine halbjährliche Kontrolle (zweimal pro Jahr) durchgesetzt, um der Sorgfaltspflicht des Halters zu genügen. Kontrolliert wird der physische Führerschein durch Sichtprüfung; jede Kontrolle wird mit Datum und Prüfer dokumentiert. Nur die dokumentierte, regelmäßige Kontrolle belegt im Ernstfall, dass der Betrieb seiner Pflicht nachgekommen ist.

Worauf es bei der Sichtprüfung im Detail ankommt — warum das Original und keine Kopie vorliegen muss, was in die Dokumentation gehört und wie sich der Zeitraum zwischen zwei Kontrollen absichern lässt: → Ratgeber: Führerscheinkontrolle im Betrieb

Fahrerunterweisung: jährlich

Fahrer betrieblicher Fahrzeuge müssen vor der ersten Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Aus den allgemeinen Arbeitsschutzpflichten (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 70 ergibt sich ein Turnus von mindestens einmal jährlich. Inhalt sind unter anderem das sichere Führen des Fahrzeugs, Ladungssicherung und das Verhalten bei Mängeln. Auch die Unterweisung sollte dokumentiert werden.

Fristen-Übersicht auf einen Blick

Diese drei wiederkehrenden Pflichten sollte jeder Fuhrpark im Blick behalten:

Übliche Prüf- und Kontrollintervalle im betrieblichen Fuhrpark
PflichtIntervallDurch wenGrundlage
UVV-Prüfung der Fahrzeuge alle 12 Monate Sachkundiger / befähigte Person DGUV Vorschrift 70
Führerscheinkontrolle üblich alle 6 Monate Halter / beauftragte Person Halterhaftung, § 21 StVG
Fahrerunterweisung alle 12 Monate Unternehmer / Vorgesetzter DGUV Vorschrift 1 & 70

Die 6-Monats-Frist der Führerscheinkontrolle ist kein starres Gesetz, sondern gängige Praxis zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Betriebe können je nach Risiko auch kürzere Intervalle wählen.

Dokumentation und Halterhaftung

Der Halter ist nach § 31 StVZO dafür verantwortlich, dass seine Fahrzeuge in vorschriftsmäßigem Zustand sind und nur geeigneten Personen überlassen werden. Kommt es zu einem Unfall oder einer Kontrolle, prüfen Behörden, Berufsgenossenschaft und Gerichte, ob der Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.

Zentral ist dabei der Vorwurf des Organisationsverschuldens: Wer nicht nachweisen kann, dass Prüfungen, Kontrollen und Unterweisungen regelmäßig und nachvollziehbar stattgefunden haben, trägt im Ernstfall die Verantwortung — mit Folgen von Bußgeldern über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung. Deshalb gilt: Nicht die Prüfung allein zählt, sondern der lückenlose Nachweis, dass sie stattgefunden hat.

Praxis-Tipp

Führen Sie für jedes Fahrzeug und jeden Fahrer eine nachvollziehbare Historie: Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel und deren Behebung. Ein prüffestes Protokoll pro Termin ist im Streitfall Ihr wichtigster Beleg.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die HU (TÜV)?

Nein. Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit und wird bei Pkw alle 24 Monate durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation wie TÜV oder DEKRA durchgeführt. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 prüft dagegen die Arbeitssicherheit, ist jährlich fällig und wird durch einen Sachkundigen (befähigte Person) vorgenommen. Beide Prüfungen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und ersetzen sich nicht gegenseitig — eine bestandene HU befreit nicht von der jährlichen UVV-Prüfung.

Wie oft muss ein Firmenfahrzeug UVV-geprüft werden?

Nach DGUV Vorschrift 70 muss der Unternehmer Fahrzeuge nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Der Prüfzyklus beträgt also 12 Monate. Bei besonders beanspruchten Fahrzeugen kann eine häufigere Prüfung erforderlich sein.

Wer darf die UVV-Prüfung der Fahrzeuge durchführen?

Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 darf nur ein Sachkundiger bzw. eine befähigte Person durchführen. Das ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Fahrzeuge hat — typischerweise ein Kfz-Meister, Kfz-Techniker oder eine entsprechend qualifizierte Werkstatt. Eine Prüfung durch die eigene Fachwerkstatt ist möglich, sofern die Person sachkundig ist.

Wie oft muss der Arbeitgeber den Führerschein kontrollieren?

Ein gesetzlich fest vorgeschriebenes Intervall gibt es nicht. In der Praxis hat sich eine halbjährliche Kontrolle (zweimal pro Jahr) etabliert, um der Halterverantwortung nachzukommen. Entscheidend ist, dass die Kontrolle regelmäßig erfolgt, den physischen Führerschein umfasst und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Was droht ohne dokumentierte Führerscheinkontrolle?

Wer als Halter ein Fahrzeug einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis überlässt, macht sich nach § 21 StVG wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar — hier drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Fehlt eine dokumentierte, regelmäßige Kontrolle, kann dem Unternehmen zudem ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass der Halter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Müssen Fahrer regelmäßig unterwiesen werden?

Ja. Fahrer betrieblicher Fahrzeuge müssen vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die jährliche Unterweisung ergibt sich aus den allgemeinen Pflichten des Arbeitsschutzes (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 70. Sie sollte dokumentiert werden.

Gilt die UVV-Pflicht auch für Anhänger und Leasingfahrzeuge?

Ja. Die jährliche Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 70 gilt für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge und Anhänger, unabhängig von der Eigentumsform. Auch geleaste oder gemietete Fahrzeuge, die im Betrieb eingesetzt werden, müssen geprüft werden. Verantwortlich ist der Unternehmer, der die Fahrzeuge einsetzt.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und der konkrete Einzelfall; die Verantwortung für die Einhaltung der Pflichten bleibt beim Halter bzw. Unternehmer. Stand: Juli 2026.